Eine barrierefreie Website ist seit dem 28. Juni 2025 für viele Unternehmen und Dienstleister keine freiwillige Entscheidung mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) verpflichtet Wirtschaftsakteure zur Einhaltung digitaler Zugänglichkeitsstandards, wobei die WCAG 2.2 als verbindlicher technischer Maßstab gilt. Agenturen wie Webdesign Maislinger aus Salzburg begleiten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dabei, ihre Websites, PDFs und Apps rechtssicher und inklusiv zu gestalten, inklusive Leichter Sprache als sprachliche Komponente der Barrierefreiheit.
Was eine barrierefreie Website von einer Standardwebsite unterscheidet
Eine barrierefreie Website unterscheidet sich von einer herkömmlichen Webseite durch ein systematisches Design, das Menschen mit visuellen, kognitiven, motorischen oder auditiven Einschränkungen die vollständige Nutzung aller Inhalte und Funktionen ermöglicht.
Konkret bedeutet das:
- Alle Bilder haben beschreibende Alt-Texte, die Screenreader vorlesen können
- Formulare, Menüs und interaktive Elemente sind vollständig per Tastatur bedienbar
- Farb- und Kontrastverhältnisse erfüllen definierte Mindestwerte
- Videos enthalten Untertitel oder Audiodeskriptionen
- Texte sind in klarer Sprache verfasst oder in Leichter Sprache aufbereitet
- Die Seitenstruktur folgt einer semantisch korrekten Überschriftenhierarchie
Für Nutzer ohne Einschränkungen sind viele dieser Maßnahmen unsichtbar. Für Menschen, die auf assistive Technologien wie Screenreader oder Braillezeilen angewiesen sind, sind sie entscheidend dafür, ob ein digitales Angebot nutzbar ist oder nicht.
Welche gesetzlichen Anforderungen für barrierefreie Websites gelten
Österreich unterscheidet zwei zentrale Rechtsgrundlagen, die je nach Art des Website-Betreibers greifen:
Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) ist die österreichische Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie und richtet sich primär an öffentliche Stellen, also Behörden, Universitäten und staatlich finanzierte Institutionen. Es verpflichtet diese Einrichtungen zur Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung sowie zur regelmäßigen Prüfung und Dokumentation der Konformität [1].
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) trat in seiner erweiterten Form am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft nun auch private Wirtschaftsakteure: Händler, Dienstleistungserbringer und Anbieter digitaler Produkte. Damit fällt ein erheblicher Teil mittelständischer Unternehmen unter die neuen Pflichten [2].
Als technischer Maßstab für beide Gesetze gelten die WCAG-Richtlinien in ihrer aktuellen Version sowie die europäische Norm EN 301 549, die WCAG-Prüfpunkte in ein übergeordnetes Framework für digitale Produkte und Dienstleistungen öffentlicher Stellen integriert [3].
Barrierefreiheit als Vergabekriterium
Wer als Unternehmen auf Aufträge der öffentlichen Hand angewiesen ist, sollte einen weiteren Aspekt kennen: Bei öffentlichen Ausschreibungen kann Barrierefreiheit als verbindliches Pflichtkriterium verankert sein. Die Nichterfüllung führt in diesem Fall zum Ausschluss vom Vergabeverfahren [4]. Barrierefreiheit ist damit nicht nur eine ethische, sondern auch eine geschäftliche Notwendigkeit.
Warum WCAG 2.2 Konformität für Unternehmen entscheidend ist
WCAG 2.2 ist der aktuelle internationale Goldstandard für digitale Barrierefreiheit und bildet die technische Grundlage für alle gesetzlichen Anforderungen in Österreich und der EU [5].
Die Richtlinien basieren auf vier Grundprinzipien:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z.B. Alt-Texte, Kontraste)
- Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen ohne Maus nur per Tastatur nutzbar sein
- Verständlichkeit: Texte und Bedienelemente müssen klar und vorhersehbar sein
- Robustheit: Inhalte müssen mit aktuellen und zukünftigen Hilfsmitteln kompatibel sein
Für Unternehmen bedeutet WCAG 2.2 Konformität dreierlei: Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben, reduzieren das Risiko von Diskriminierungsklagen und erschließen gleichzeitig eine größere Nutzergruppe. In Österreich leben nach Schätzungen rund 1,3 Millionen Menschen mit einer dauerhaften Behinderung, hinzu kommen temporäre Einschränkungen durch Verletzungen oder situative Faktoren wie grelles Sonnenlicht auf einem Smartphone-Bildschirm.
Der professionelle Prozess: Von der Analyse bis zur Umsetzung
Eine barrierefreie Website entsteht nicht durch das Hinzufügen einzelner Features am Ende eines Projekts. Ein nachhaltiger Prozess umfasst mehrere aufeinander aufbauende Phasen [6].
Phase 1: Accessibility-Audit
Ein professionelles Accessibility-Audit kombiniert automatisierte Scans mit manuellen Tests und der Prüfung durch assistive Technologien wie Screenreader. Nur die Kombination dieser Methoden deckt alle relevanten Barrieren auf, da automatisierte Tools allein etwa 30 bis 40 Prozent der WCAG-Kriterien überprüfen können.
Phase 2: Barrierefreies Design und Entwicklung
In dieser Phase werden Farben, Typografie, Kontrastverhältnisse und Interaktionsmuster von Grund auf barrierefrei konzipiert. Friedrich Maislinger von Webdesign Maislinger bringt hier nicht nur technisches Webdesign-Know-how ein, sondern auch das Fachwissen aus seiner Tätigkeit als Sprecher am E-Day 2026 der Wirtschaftskammer Salzburg, wo er Barrierefreiheitsthemen auf Expertenebene diskutierte.
Phase 3: Barrierefreie Inhalte und Leichte Sprache
Technische Konformität allein reicht nicht aus. Inhalte müssen verständlich formuliert sein. Die Aufbereitung komplexer Texte in Leichte Sprache ist dabei ein unterschätzter Hebel: Sie erhöht nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen, sondern verbessert die Verständlichkeit für alle Nutzergruppen.
Phase 4: Barrierefreie PDF-Aufbereitung
Viele Websites verlinken auf PDF-Dokumente, die für Screenreader nicht lesbar sind. Für die barrierefreie PDF-Erstellung gilt der Standard PDF/UA-1 (ISO 14289-1) in Kombination mit WCAG 2.1 AA als verbindlicher Maßstab. Die Prüfung erfolgt idealerweise mit dem PDF Accessibility Checker (PAC) [7].
Phase 5: Redaktionstraining und laufende Qualitätssicherung
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jedes neue Bild, jeder neue Text kann neue Barrieren schaffen. Deshalb ist die Schulung von Redaktionsteams und die laufende Qualitätssicherung ein fester Bestandteil nachhaltiger Barrierefreiheitsstrategie.
Was eine ganzheitliche Compliance-Lösung leisten muss
Viele Agenturen bieten Barrierefreiheit als technische Zusatzleistung an. Der Unterschied bei einem spezialisierten Partner liegt in der Ganzheitlichkeit: Webdesign Maislinger verbindet technisches WCAG-Expertenwissen mit sprachlicher Spezialisierung in Leichter Sprache und deckt damit alle Dimensionen ab, die gesetzliche Compliance und echte Nutzerfreundlichkeit erfordern.
| Leistungsbereich | Standard-Agentur | Spezialisierter Partner |
|---|---|---|
| WCAG-Technische Umsetzung | Teilweise | Vollständig |
| Barrierefreie PDFs | Selten | Inklusive |
| Leichte Sprache | Nicht enthalten | Kernkompetenz |
| App-Audit | Nicht enthalten | Verfügbar |
| Rechtliche Orientierung | Begrenzt | Fundiert |
Jetzt barrierefreies Webdesign umsetzen
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die ihre Website jetzt auf Konformität prüfen und optimieren möchten, erhalten bei Webdesign Maislinger eine strukturierte Beratung, die mit einer Ist-Analyse beginnt und bis zur vollständigen, rechtssicheren Umsetzung reicht. Erreichbar ist das Team Montag bis Freitag von 09:00 bis 20:00 Uhr.
Häufige Fragen
Gilt das Barrierefreiheitsgesetz auch für kleine Unternehmen?
Das BaFG, das seit Juni 2025 in Kraft ist, gilt grundsätzlich für Wirtschaftsakteure, die Produkte und Dienstleistungen am Markt anbieten. Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro können unter bestimmten Bedingungen von einzelnen Pflichten ausgenommen sein. Eine individuelle Prüfung der eigenen Situation ist dennoch empfehlenswert, da die Ausnahmen nicht pauschal gelten und branchenabhängig variieren können.
Wie lange dauert die Erstellung einer barrierefreien Website?
Die Dauer hängt vom Ausgangszustand der bestehenden Website ab. Eine Neukonzeption nach WCAG 2.2 dauert je nach Umfang zwischen vier und zwölf Wochen. Die nachträgliche Optimierung einer bestehenden Website beginnt mit einem Accessibility-Audit, dessen Ergebnis den tatsächlichen Aufwand bestimmt. Einzelne kritische Barrieren lassen sich oft kurzfristig beheben, während strukturelle Anpassungen mehr Vorlaufzeit erfordern.
Was kostet ein barrierefreies Webdesign?
Die Kosten variieren stark nach Projektumfang, technischer Komplexität und dem Grad der bereits vorhandenen Barrierefreiheit. Ein grundlegendes Accessibility-Audit für eine mittelgroße Website beginnt typischerweise bei einigen hundert Euro. Eine vollständige Neuentwicklung nach WCAG 2.2 bewegt sich im Bereich professionellen Webdesigns, bietet aber durch die Vermeidung rechtlicher Risiken und die Erschließung neuer Nutzergruppen einen messbaren Gegenwert. Eine kostenfreie Erstberatung schafft Klarheit über den konkreten Aufwand.
Sind PDFs auf einer Website ebenfalls von den Barrierefreiheitspflichten betroffen?
Ja. PDF-Dokumente, die über eine Website zugänglich gemacht werden, müssen denselben Anforderungen genügen wie die Website selbst. Der technische Standard PDF/UA-1 (ISO 14289-1) in Verbindung mit WCAG 2.1 AA ist dabei maßgeblich. Besonders häufige Barrieren in PDFs sind fehlende Lesereicherfolge, nicht getaggte Inhalte und Bilder ohne Alternativtext.
Was ist Leichte Sprache und wann ist sie vorgeschrieben?
Leichte Sprache ist eine vereinfachte Form der Schriftsprache, die durch kurze Sätze, aktive Formulierungen und erklärende Bilder komplexe Inhalte für Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Einschränkungen oder geringen Sprachkenntnissen verständlich macht. Für öffentliche Stellen ist das Angebot von Inhalten in Leichter Sprache in bestimmten Bereichen gesetzlich gefordert. Für Unternehmen ist sie eine strategische Entscheidung, die die Verständlichkeit und Reichweite digitaler Angebote messbar erhöht.
Quellen
[1] Barrierefreies Web: Internetzugang für alle
[2] Digitale Barrierefreiheit: BaFG und WCAG-Anforderungen
[3] Barrierefreier Webauftritt: Rechtliche Grundlagen
[4] Barrierefreiheit in Vergaben: Leitfaden
[5] WCAG 2.2: Der aktuelle Standard für Barrierefreiheit
[6] Website Barrierefreiheit und WCAG: Ein Praxisguide
[7] Leitfaden für barrierefreie Dokumente


